Wir suchen Dich zur Unterstützung unseres Teams in Voll- oder Teilzeit.

Als Teampartner im Krankentransport bieten wir Dir gerne eine Stelle als Sanitäter*in an. Vielleicht ist das sogar Deine „Weiterbildung“ zum Rettungssanitäter? 

• Du bietest uns die Qualifikation Sanitäter*in, Sanitätshelfer*in, Rettungsdiensthelfer*in oder First-Responder?
• Du hast den Lehrgang* erst vor kurzen besucht oder möchtest diesen besuchen?
• Du bist bereit für neue Herausforderungen und möchtest Dich gerne weiterbilden?
• Du bist im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis B ohne Einschränkungen?
• Du hast keine Eintragungen im Führungszeugnis, einen einwandfreien Leumund?

Falls Du diese Fragen, mit Ja beantworten kannst, bist du bei uns genau richtig!

Wir bieten Dir gerne während der Probezeit:

→ 13,71 € pro Stunde, d.h. 2.385,54 € bei 174 Monatsstunden (40-Stunden/ Woche; 8-Stunden/ Tag)
→ 2,00 € Zuschlag für geleistete Überstunden
→ kein Arbeitszeitkonto, alle geleisteten Stunden werden mit Stundenlohn vergütet
→ 25 Tage Jahresurlaub (Anspruch auf Urlaub nach der Probezeit)

Nach der Probezeit bieten wir Dir die Weiterbildung zum/ zur Rettungsdiensthelfer*in:

→ als Vollzeitlehrgang¹ (ca. 4 Wochen) mit Entgeltfortzahlung
→ als Wochenend-Lehrgang (ca. 2 Monate) mit Übernahme der Lehrgangskosten
→ als Rettungsdiensthelfer*in einen Grundlohn von 2611,74 € bei 174 Monatsstunden (40-Stunden/ Woche; 8-Stunden/ Tag)

Nach 12 Monate Betriebszugehörigkeit bieten wir Dir weiter:

• eine Bonuszahlung in Höhe von 400,00 €
• die Möglichkeit der Weiterbildung zum/ zur Rettungssanitäter*in (als Vollzeitlehrgang²  ~ 40 Stunden mit Entgeltfortzahlung)

 

¹Als Vollzeitlehrgang gewähren wir Dir die Entgeltfortzahlung während der Weiterbildung. Die anfallenden Kosten für die Weiterbildung sind nicht inkludiert, können aber mittels AG Darlehen günstig überbrückt werden.
²Zusätzlich wie unter (¹) definiert müssen noch vor dem Abschlusslehrgang 160 Std. Praktikum auf einer Rettungswache und 160 Std. Praktikum in einer Klinik geleistet werden. Eine Entgeltfortzahlung während dieser Zeit stellen wir in Aussicht.

Info: Sofern das Angebot „Weiterbildung zum/ zur Rettungssanitäter*in“ in modularer Weise gewünscht ist, gilt es zu beachten, dass zwischen Beginn der Ausbildung und der Prüfung zum/ zur Rettungssanitäter*in gemäß BayRettSanV ein Zeitraum von maximal 3 Jahre liegen darf.